Mieterselbstauskunft zur Anmietung

Seien Sie immer bestens vorbereitet - Inhalt der Mieterselbstauskunft sind Fragen zu der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mietinteressenten. In der Regel werden zumindest Familienstand, Beruf und Nettoeinkommen, Arbeitgeber, jetziger Vermieter, Kinder (und ggf. Kinderwunsch) abgefragt.

Bürgschaftserklärung zur Anmietung 

Gerade für junge Menschen mit einem nur geringen Einkommen kann sich die Suche nach einer passenden Wohnung oft schwierig gestalten. Da kann eine Bürgschaftserklärung sehr hilfreich sein, um dem Vermieter eine Sicherheit zu geben.

Antrag auf Genehmigung einer Untervermietung 

Die Untervermietung ist gesetzlich in den §§ 540, 553 BGB geregelt. Grundsätzlich ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieter nicht berechtigt die Wohnung an einen Untermieter zu vermieten. Umso wichtiger ist es, dass Sie ein Antrag bei uns stellen.