Mieterselbstauskunft zur Anmietung
Seien Sie immer bestens vorbereitet - Inhalt der Mieterselbstauskunft sind Fragen zu der persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation des Mietinteressenten. In der Regel werden zumindest Familienstand, Beruf und Nettoeinkommen, Arbeitgeber, jetziger Vermieter, Kinder (und ggf. Kinderwunsch) abgefragt.
Antrag auf Genehmigung einer Untervermietung
Die Untervermietung ist gesetzlich in den §§ 540, 553 BGB geregelt. Grundsätzlich ist der Mieter ohne Erlaubnis des Vermieter nicht berechtigt die Wohnung an einen Untermieter zu vermieten. Umso wichtiger ist es, dass Sie ein Antrag bei uns stellen.